___ GmbH mit Sitz in U._____. Sie verrichte als Hilfskraft Reinigungsarbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit betrage sechs Stunden und der monatliche Bruttolohn Fr. 800.00 (Anschlussberufungsantwort Rz. 33). Mit Noveneingabe vom 18. Juli 2024 teilte die Kindsmutter mit, dass sie per 1. Juli 2024 eine eigene Mietwohnung in der Stadt U._____ bezogen habe.