4. Die Klägerin 2 [= Kindsmutter] wird für berechtigt erklärt, A._____ jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 17:00 Uhr, bis Sonntagabend, 18.00 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen. -9- Die Klägerin 2 wird für berechtigt erklärt, jährlich mit A._____ auf eigene Kosten sechs Wochen Ferien zu verbringen. Die Ferienwunschdaten sind dem Beklagten mindestens zwei Monate im Voraus bekannt zu geben.