3. 3.1. Gegen diesen ihr am 30. Oktober 2023 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid erhob die Kindsmutter fristgerecht am 29. November 2023 Berufung mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei Dispositiv-Ziffer 3 des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Aarau vom 4. April 2023 (VF.2023.2) aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 'A._____ wird unter die alleinige elterliche Obhut der Klägerin 2 [= Kindsmutter] gestellt.' 2. Es sei Dispositiv-Ziffer 4 des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Aarau vom 4. April 2023 (VF.2023.2) aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: