6. Es sei festzustellen, dass die Kindsmutter die Krankenkassenprämie der Tochter bezahlt. […] " 2.3. Mit Entscheid vom 4. April 2023 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, u.a. Folgendes: " 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte der Vater der Klägerin 1, A._____, geboren am tt.mm.jjjj, ist. -6- 2. Die elterliche Sorge über A._____ wird der Klägerin 2 [= Kindsmutter] und dem Beklagten gemeinsam zugeteilt. 3. A._____ wird unter die alternierende Obhut der Klägerin 2 und des Beklagten gestellt. 4 Die Klägerin 2 und der Beklagte regeln die Betreuung wie folgt: