3. Ich erlaube mir bezüglich der Obhut Anträge zu stellen. Weil ich davon ausgehe, dass wenn das Verfahren allenfalls strittig weitergeführt wird, dass die Tochter eine Prozessbeistandschaft erhält, da ich mir nicht sicher bin, ob sich die Kindsmutter im Interesse der Tochter verhält, was die Obhut betrifft. Ich stelle den Antrag so, wie das Gericht den Vorschlag gemacht hat, nämlich dass die Tochter der alternierenden Obhut der Kindseltern zu unterstellen sei und dass die Betreuung so zu erfolgen hat, wie vom Gericht vorgeschlagen worden sei. 4. Bezüglich Unterhalt stelle ich folgende Anträge: