3. Es sei A._____ unter die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern zu stellen. 4. Es sei A._____ unter die alleinige Obhut der Kindsmutter zu stellen. 5. Der Beklagte sei für berechtigt und verpflichtet zu erklären, A._____ an folgenden Tagen auf eigene Kosten wie folgt zu betreuen: - An jedem zweiten Wochenende von Samstag, 10:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr; - Während vier Ferienwochen pro Jahr.