Der Kläger beantragt mit Berufung die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Gutheissung der Klage. Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, die Vorinstanz habe die eingeklagte Forderung zu Unrecht als verjährt betrachtet, habe das treuwidrige Verhalten des Beklagten unberücksichtigt gelassen und Verfahrensgarantien verletzt (vgl. Berufung Ziff. 1-2). -4-