6.6. Von diesen vom Beklagten vorgebrachten Gegenpositionen bezieht sich nur die zweite direkt auf die Klageforderung; der Beklagte macht diesbezüglich geltend, die eingeklagten Leistungen seien vertraglich nicht vereinbart gewesen, da sie über den (angeblich) vertraglich vereinbarten Leistungsumfang von 22 Tagen hinausgegangen seien.