6.4. Die der Klageforderung zugrundeliegende Rechnung vom 14. Oktober 2021 (Klagebeilage 6) hatte Leistungen der Klägerin im August und September 2021 zum Gegenstand (vgl. Klage N. 18 ff., act. 8 ff.). 6.5. Die dieser Klageforderung entgegengehaltene "Gegenforderung" des Beklagten bezifferte dieser auf Fr. 11'080.00. Sie setzte sich aus folgenden (sinngemäss wiedergegebenen) Positionen zusammen: (1.) Die Klägerin habe im Juni 2021 6 Übernachtungen (Spesen) im Umfang von Fr. 360.00 zu viel verrechnet (Klageantwort zu N. 10, act. 25, und Duplik S. 6, act. 73);