5. Der Beklagte beauftragte die Klägerin bereits mehrere Jahre vor Entstehung der Klageforderung mit Hausmeisterarbeiten in der ihm gehörenden Liegenschaft "[…]" in Q._____ ([…]; Klage N. 4 ff.). Am 10. September 2021 kündigte der Beklagte das entsprechende Vertragsverhältnis fristlos (Klage N. 15; Klageantwort zu N. 18). Die Schlussrechnung der Klägerin vom 14. Oktober 2021 (Klagebeilage 6) im Betrag von Fr. 8'269.75 beglich der Beklagte nicht (Klage N. 18); diese entspricht der geltend gemachten Klageforderung.