4.2. Der Beklagte beantragt im Beschwerdeverfahren erneut, es sei zu überprüfen, ob die Klagefrist eingehalten worden sei (Beschwerde S. 4 Antrag 6). Er führt jedoch nicht näher aus, weshalb die Klage vom 6. März 2023 nicht fristgerecht eingereicht worden sein soll. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass die Klagebewilligung des Friedensrichteramts Kreis […] am 17. November 2022 erteilt und der Klägerin gleichentags zugestellt wurde (Klagebeilage 2). Die Klagefrist beträgt drei Monate (Art. 209 Abs. 3 ZPO). -6-