1.2.2. Die Beschwerde des Beklagten enthält keine Rechtsmittelanträge, inwiefern der vorinstanzliche Entscheid abzuändern ist. Der Begründung der Beschwerde lässt sich jedoch entnehmen, dass er an seinem vor Vorinstanz sinngemässen Antrag auf Klageabweisung festhält. 1.2.3. Nachdem die Frist- und Formvorschriften von Art. 321 ZPO erfüllt sind, ist auf die Beschwerde des Beklagten einzutreten.