2. 2.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren CHF 300.00 b) der Entscheidgebühr für das Erkenntnisverfahren CHF 1'738.90 Total CHF 2'038.90 -3- 2.2. Die Gerichtskosten von CHF 2'038.90 werden dem Beklagten auferlegt und mit den Vorschüssen der Klägerin von CHF 300.00 (Schlichtungsverfahren) und CHF 1'700.00 (Erkenntnisverfahren) verrechnet, sodass der Beklagte der Klägerin die Kosten von CHF 2'000.00 direkt zu ersetzen hat.