1.5. Am 28. August 2023 fand vor dem Bezirksgericht Zurzach, Präsidium des Zivilgerichts, eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Parteien befragt wurden und zum Beweisergebnis Stellung nehmen konnten. 1.6. Mit Entscheid vom 31. Oktober 2023 erkannte das Bezirksgericht Zurzach, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin CHF 8'269.75 nebst Zins zu 5 % seit 14. Dezember 2021 zu bezahlen.