ihrer Familie drohe, sie kaputt zu machen, sie ins Gefängnis bringt und wieder aggressiv werde (GA act. 93). Gestützt darauf ist folglich nicht erstellt, dass der Beklagte ihr am 23. Oktober 2018 tatsächlich gedroht hat bzw. gewalttätig geworden ist, zumal die Klägerin dies ihren Aussagen zufolge lediglich befürchtet habe.