Dabei habe er sie derart unter Druck gesetzt, dass sie den Darlehensvertrag schliesslich unterzeichnet habe. Weder sie noch ihre Einzelfirma «C._____» hätten vom Beklagten je ein Darlehen über Fr. 24'000.00 erhalten. Ein solches sei in der Steuererklärung des Beklagten aus dem Jahr 2018 denn auch nicht aufgeführt worden (Klage, Ziff. 1.4). Die Ratenzahlungen habe sie bis zur Rechtshängigkeit des vorliegenden Verfahrens lediglich aus Angst vor Betreibungen bezahlt (Klage, Ziff. 1.6).