2. 2.1. Die Parteien haben am 23. Oktober 2018 einen Darlehensvertrag unterzeichnet. Strittig ist, ob dieser, wie die Klägerin behauptet, nur aufgrund von Furchterregung durch den Beklagten zustande gekommen ist und die gestützt darauf an den Beklagten geleisteten Ratenzahlungen von gesamthaft Fr. 3'000.00 deshalb ungerechtfertigt erfolgt sind.