1. Am 23. Oktober 2018 haben B._____ (Beklagter) als Darlehensgeber und A._____ (Klägerin) als Darlehensnehmerin einen Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von Fr. 24'000.00 unterzeichnet. Es wurde festgehalten, dass A._____ die Darlehenssumme bereits erhalten habe und vereinbart, dass das zinslose Darlehen bis zum 15. Dezember 2022 in max. 48 Raten à Fr. 500.00 zurückzuzahlen sei. Die Klägerin leistete dem Beklagten in der Folge bis zum 31. März 2019 insgesamt sechs Ratenzahlungen à Fr. 500.00, damit gesamthaft Fr. 3'000.00.