Das Obergericht beschliesst: 1. Auf die Berufung des Beklagten wird nicht eingetreten. 2. Es wird keine Entscheidgebühr erhoben. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -4- Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)