Das Obergericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Mit Urteil vom 19. September 2023 stellte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Brugg fest, dass kein Kindsverhältnis zwischen A._____ (Klägerin und Berufungsbeklagte) und B._____ (Beklagter und Berufungskläger) besteht. Gegen dieses Urteil reichte der Beklagte am 6. November 2023 beim Obergericht eine als Berufung bezeichnete Eingabe ein.