38 Abs. 4 GAVP). Die Kompetenzen der SPKP werden gemäss Art. 32 GAVP in einem Reglement geregelt. In Art. 38 Abs. 4 GAVP in der Fassung vom 29. März 2016 wird sodann spezifisch für die Details betreffend die Konventionalstrafe auf das Reglement verwiesen. Gemäss Art. 31 Abs. 1 des Reglements des Klägers (Klagebeilage 116) werden Konventionalstrafen für geldwerte und nicht geldwerte Verstösse auferlegt, sofern die Verstösse nicht geringfügig im Sinne von Art. 20 Abs. 2 AVG sind. Keine geringfügigen Verfehlungen im Sinne von Art. 20 Abs. 2 AVG und Art.