3.2. Die Beklagte führt in ihrer Beschwerde aus, sie bestreite die Forderungen der Gegenpartei vollumfänglich und weise sämtliche Schlussfolgerungen aus dem vorinstanzlichen Urteil, welche ihren Ansichten widersprechen würden, zurück, wobei sie auf ihre Klageantwort verweist. In der Folge setzt sie sich jedoch nicht mit den vorinstanzlichen Erwägungen hinsichtlich der Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis in Höhe von insgesamt Fr. 776.35 sowie der gestützt auf Art.