GAVP sowie das Reglement des Klägers (Klagebeilage 116) für die mehrfachen nicht geldwerten Verfehlungen der Beklagten (fehlende BVG-Versicherung bei zehn Arbeitnehmern, verspätete BVG-Versicherung bei fünf Arbeitnehmern und unberechtigte Auszahlung des Ferienlohnes mit dem Lohn in 15 Fällen) ausgesprochene Konventionalstrafe von Fr. 8'000.00 sowie die für die Nichtbefolgung des Beschlusses der Regionalen Paritätischen Berufskommission deutsche Schweiz (RPKD) vom 11. Dezember 2019 bezüglich Nach- und Ausgleichszahlungen für die vorenthaltenen geldwerten Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer ausgesprochene Konventionalstrafe von