21 ff.) gestützt auf die anwendbaren Bestimmungen des GAVP, den Kontrollbericht der O._____ AG (Klagebeilage 6) sowie die Einsatzverträge, Lohnabrechnungen, Zeiterfassung, Stundenlisten und BVG-Nachweise der betroffenen Arbeitnehmer (Klagebeilagen 11 - 114) als erstellt erachtet (vorinstanzliches Urteil E. 4.1 ff.) und in Anwendung von Art. 357b Abs. 1 lit. a OR den betroffenen Arbeitnehmern vorenthaltene Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis in Höhe von insgesamt Fr. 776.35 festgestellt (vorinstanzliches Urteil E. 4.7). Zudem erachtete sie die vom Kläger gestützt auf Art.