2. 2.1. Die Beklagte erhob am 25. Oktober 2023 Beschwerde gegen das ihr am 27. September 2023 zugestellte begründete Urteil und beantragte: -4- 1. Der Entscheid des Bezirksgericht Rheinfelden, Arbeitsgericht, vom 02.03.2023 sei zurückzuweisen oder zugunsten der Beschwerdeführerin abzuändern, insbesondere in den nachstehend detailliert ausgeführten Punkten. 2. Die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides sei aufzuheben. 3. Sämtliche Kosten des gesamten Verfahrens, insbesondere jene aus dem Beschwerdeverfahren, seien dem Beschwerdegegner aufzuerlegen.