[…] […] CHF 1.65 […] […] CHF 2.20 Total CHF 776.35 2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger CHF 8'776.35 zuzüglich 5% Zins seit 18. Januar 2020 auf CHF 8'000.00 und zuzüglich 5% Zins seit 8. Oktober 2020 auf CHF 776.35 zu bezahlen. 3. Es werden keine Gerichtskosten gesprochen. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.