3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7,7% MWSt.) zu Lasten der Beklagten." 1.2. Mit Entscheid vom 5. Oktober 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten: " 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird dem Kläger auferlegt und ist dem Gericht zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 2. 2.1. Gegen diesen ihm am 10. Oktober 2023 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 25. Oktober 2023 Berufung mit den Anträgen: