1. 1.1. Am 26. September 2023 erhob der Kläger beim Bezirksgerichtspräsidium Bremgarten Klage, wobei die Beklagte mit "B._____, […], Zweigniederlassung […], bezeichnet wurde, mit den Anträgen: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger für die teilweise nicht bezogenen, gebuchten Leistungen Fr. 4'135.- nebst Zins zu 5% seit 14. Oktober 2021 zu bezahlen. 2. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger an die Repatriierungskosten Fr. 20'000.- nebst Zins zu 5% seit 14. Oktober 2021 zu bezahlen, unter Vorbehalt eines Nachklagerechts (Teilklage).