___ hätte ihnen dafür Aktien geben sollen. Man habe damit gerechnet, dass Geld in die Firma eingezahlt und man mit Aktien entschädigt werde. Gleichzeitig gab er allerdings auch an, es sei ganz klar keine Zahlung für Liquidität der I._____ AG gewesen (act. 132 f.). Mit Bezug auf die Identität des Vertragspartners schien unter den Beteiligten ebenfalls Ungewissheit bestanden zu haben. Der Kläger gab zu Beginn der Befragung an, nicht mehr zu wissen, mit wem der Vertrag geschlossen worden sei (act. 146). G._____ schien H._____ als Vertreter der I._____ AG und nicht die Beklagte als Vertragspartner angesehen zu haben (act.