3. 3.1. Der Kläger ersucht in seiner Berufung und seiner Eingabe vom 17. November 2023 (Postaufgabe) sinngemäss um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren. 3.2. 3.2.1. Gemäss Art. 117 ZPO hat eine Person Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt (lit. a) und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint (lit. b).