Antrag vierte: Gemäss mit Arts. 64.1 Und 64.3 BGG, Ich antrag befreiung von die Entscheidgebuhr von 500 Franken, von Die entscheid vom 13-09-23. Denn ich bin angemeldet in Sozialdienst. Und ich habe keine geld Fur gerichtigkeit. Ich habe befreiung Auch von alles kostetsgericht, Entschadigung, Sicherheit Und anderen. Antrag funfte: Gemäss den Arts 168, 170, 171 Und 177 ZPO, Ich antrag Die Nachsten Beweisen: Urkunden Dokumenten. Die beweisen Nummer… 1 bis 9" 3.2. Am 17. November 2023 reichte der Kläger unaufgefordert eine weitere Eingabe ein, in welcher er sinngemäss um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ersuchte.