"Deshalb ich antrag: Dass dieser Berufung mit ihren Unterlagen stattgegeben wird, und dass die Anfechtung der Bekanntmachung und die Nichtigkeit des Abreisedatums 31.08.23, des [Mietobjekts] von V._____, vertreten durch D._____, B._____ GmbH, erklärt wird und dass die den Mietvertrag für wiedereröffnet zu erklären, und den Vermieter zur Zahlung eines Betrages von 2100 Franken für vom Vermieter nicht erbrachte Leistungen zuzüglich 5 % Zinsen pro Jahr zu verurteilen. Gemäss Art. 73.1 OR. Antrag zweite: Gemäss Art. 315 ZPO beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung des Urteils des Gerichts Bad Zurzach vom 13.09.23.