1.2. Am 9. Juni 2023 gelangte der Kläger erneut mit einem Schlichtungsgesuch an die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zurzach und focht unter anderem das "Datum Austritt" und wiederum die durch die Beklagte ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses betreffend das vom Kläger gemietete [Mietobjekt] an. Die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Zurzach stellte dem Kläger nach der am 28. Juli 2023 durchgeführten Schlichtungsverhandlung (MI.2023.44) gleichentags die Klagebewilligung aus. 2. 2.1. Mit Klage vom 9. August 2023 gelangte der Kläger an das Bezirksgericht Zurzach und beantragte: