Die Vorinstanz trat mit dem angefochtenen Entscheid auf die vom Kläger erhobene negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG nicht ein. Eine materielle Prüfung nahm sie nicht vor. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist deshalb einzig zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht auf die Klage nicht eingetreten ist. -5-