4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Täterschaft / Beklagten." 2.2. Die Beklagte ersuchte mit Klageantwort vom 26. Mai 2023 um Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei. -3- 2.3. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12. September 2023 mit Parteibefragung beantragte der Kläger in seiner mündlich erstatteten Replik: " 1. Die negative Feststellungsklage sei gutzuheissen. 2. Die Betreibung sei aufzuheben und im Betreibungsregister zu löschen. 3. Die Kosten seien dem Staat als Auftraggeber aufzuerlegen.