___ sowie deren Unternehmungen gefällt. Er habe vorsätzlich und wider besseres Wissen Fehlurteile abgesegnet und dadurch klar seine Feindschaft gezeigt. So habe er bspw. die Nichtanhandnahmeverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 18. Juli 2023 gegen Rechtsanwalt F._____ geschützt und damit eine Begünstigung begangen. Dabei habe dieser Fr. 360'000.00 veruntreut. Die Entscheide von Oberrichter Richli seien gesetzesfremd und er betreibe ein Ausnahmegericht. -4-