1. 1.1. Mit Eingabe vom 4. November 2023 machte die Beklagte zusammenfassend geltend, Oberrichter Richli habe in den Ausstand zu treten. Bereits die Tatsache, dass er erneut das Verfahren mittels Verfügung vom 1. November 2023 an sich gezogen habe, zeige auf, dass eine weitere manipulative Fallzuteilung zum gezielten Schaden der Familie E._____ und deren Unternehmungen erfolgt sei. Oberrichter Richli habe seit 2019 unzählige Male eindeutig sachfremd entschieden und parteiische Verfügungen sowie Urteile zum materiellen und immateriellen Schaden der Familie E._____ sowie deren Unternehmungen gefällt.