Die D._____ AG hatte innert derselben Frist den Verwaltungsvertrag oder eine Vollmacht einzureichen. Andernfalls würde die Eigentümerschaft direkt zur Verhandlung vorgeladen. Die Kläger hatten innert 7 Tagen -3- die angefochtene Heizkostenabrechnung im Doppel einzureichen und wurden darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Eingaben nur schwer bis gar nicht leserlich seien und unleserliche Ausführungen nicht berücksichtigt würden. Überdies wurden die Parteien gebeten, innert derselben Frist allfällige Abwesenheiten bekannt zu geben. Nach Ablauf der Frist würden die Parteien zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen.