3.2. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 stellte die Präsidentin der Schlichtungsbehörde den Parteien das Merkblatt "Bestätigung des Eingangs des Schlichtungsgesuches und Informationen zum Verfahren" zur Kenntnisnahme zu. Sodann wurden der Beklagten das undatierte Schlichtungsgesuch, die Eingabe der Kläger vom 30. September 2023, die Verfügung vom 2. Oktober 2023 und das Schlichtungsgesuch vom 8. Oktober 2023 zugestellt. Ferner wurde die Beklagte aufgefordert, innert 7 Tagen eine Stellungnahme und sämtliche sachdienlichen Belege (alles je dreifach) einzureichen. Die D._____ AG hatte innert derselben Frist den Verwaltungsvertrag oder eine Vollmacht einzureichen.