ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). -8- Der Streitwert des kantonalen Verfahrens beträgt Fr. 29'716.00. Rechtsmittelbelehrung (betr. Ausstandsgesuch [Dispo-Ziff. 2]) für die Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) an das Justizgericht (§ 38 Abs. 1 lit. e GOG) Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an gerechnet beim Justizgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden (§ 38 Abs. 1 lit. e GOG).