1.2.2. Weiter stellt sich die Frage, ob es sich vorliegend bei der Vertretung durch die E._____ AG um eine berufsmässige Vertretung handelt. Von einer solchen ist auszugehen, wenn der Vertreter bereit ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen tätig zu werden. Darauf kann dann geschlossen werden, wenn er bereit ist, die Vertretung ohne besondere Beziehungsnähe zum Vertretenen zu übernehmen.