"1. Ausstandsgesuch GP C._____ Art. 59 Abs. 2 lit. a, Art. 209, Art. 319 f. ZPO Aktuell bereits laufendes Ausstandsgesuch ZVE.2023.33/EE (VZ.2022.7) weshalb das vorliegende Gesuch an die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Aargau gerichtet wird 2. Feststellung Ungültigkeit der Klagebewilligung aufgrund formeller Mängel im Schlichtungsverfahren, Weshalb die Klagebewilligung aufzuheben ist 3. Alles unter Kosten- [und] Entschädigungsfolgen" Das Obergericht zieht in Erwägung: