- 1. August 2023 - 1. Dezember 2026 Fr. 845.00 - 2. Dezember 2026 - 31. Juli 2029 Fr. 1'060.00 - 1. August 2029 - 1. Dezember 2030 Fr. 1'080.00 - 2. Dezember 2030 bis zur Volljährigkeit zum Abschluss der Erstausbildung Fr. 655.00 1.2. Im Übrigen werden Berufung und Anschlussberufung abgewiesen. - 35 - 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 4'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 2'000.00 auferlegt und mit den von ihnen in gleicher Höhe geleisteten Vorschüssen verrechnet.