https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern wurden nach der folgenden Formel berechnete steuerbare Einkommen zugrunde gelegt: + jeweiliges Einkommen der Klägerin 2 (vgl. vorstehende E. 5.7.2.2) x 12 + jeweiliger (in vorstehender Tabelle errechneter) Unterhaltsbeitrag x 12 + Fr. 300.00 Kinderzulage x 12 ./. Fr. 14'100.00 Abzüge (Fr. 2'000.00 für Berufsauslagen und Fr. 3'000.00 für Arbeitsweg, Versicherungsabzug Fr. 2'000.00, Kinderabzug Fr. 7'100.00) = Steuerbares Einkommen