ner Berufung (S. 14) vor, er müsse, weil er über "Null Franken Vermögen" verfüge, für jede grössere Anschaffung (beispielsweise ein neuer PW im Jahre 2021) ein Darlehen aufnehmen. Jedoch ist bei den dargelegten finanziellen Verhältnissen nicht plausibel, wieso er die Anschaffung des PWs für Fr. 8'000.00 (vgl. das von ihm als Berufungsbeilage 4 ins Recht gelegte Blatt der Steuererklärung zum Vermögen) nicht über Rückstellungen finanzieren konnte.