Im Berufungsverfahren verlangt der Kläger auch für die Phasen 2 und 3, d.h. bis Ende Dezember 2026 die Berücksichtigung eines Betrags für Schuldentilgung, und zwar in der Höhe von Fr. 485.00 (Berufung S. 14 und 19 f.). Es ist zwar urkundlich ausgewiesen, dass der Beklagte am 10. Dezember 2020 – und damit noch während der Laufzeit des oben erwähnten Kreditvertrags von Juni 2016 (vgl. nicht nummerierte Beilage zur Klageantwort) – einen weiteren Kreditvertrag über Fr. 20'000.00 abgeschlossen hat, aufgrund dessen er für eine Vertragsdauer von 48 Monaten zur Rückzahlung von monatlichen Raten à Fr. 484.75 verpflichtet ist.