5.5.3.2. Für die Zeit zwischen Januar 2022 bis zum Antritt der neuen Stelle durch die Klägerin 2 bei H. (Februar 2023) wird in der Berufungsantwort/Anschlussberufung (S. 11) ein Betrag von Fr. 825.00 für Fremdbetreuungskosten geltend gemacht. Dieser Betrag entspricht dem Durchschnitt der als Klagebeilagen 25, 27, 32 und 33 sowie Sammelbeilagen 5-7 zur Berufungsantwort/Anschlussberufung eingereichten Rechnungen verschiedener Betreuungspersonen über insgesamt Fr. 9'907.25 (darunter Rechnungen von J. über insgesamt Fr. 1'242.00 für die Monate Juni und August