oder familienrechtliche Existenzminimum der Klägerin 1 aufzunehmen, weil anzunehmen ist, dass das Coaching medizinisch indiziert ist und deshalb von der Krankenkasse vergütet wird. In der Berufungsantwort/Anschlussberufung (S. 11) wurde zwar vorgebracht, dass "nach heutigem Stand" keine solche Vergütung stattfinde. Allerdings wäre eine entsprechende Ablehnung durch die Krankenkasse nach nunmehr bald einem Jahr seit Beginn des Coachings belegbar.