tend gemacht, habe doch die Klägerin 2 per 2022 (recte 2021) einen Lohn von Fr. 5'446.00 erzielt (Berufung S. 13). Für die Phasen 3-6 bringt der Beklagte unter Hinweis auf BGE 5A_98/2016 (E. 3.5) vor, die Klägerin 2 sei wegen der Geltung des Kontinuitätsprinzips nicht frei gewesen, ihr bisheriges Erwerbspensum von 80% auf 70% zu reduzieren, weshalb der Klägerin 2 in den Phasen 3-6 ausgehend von dem im Jahre 2022 in einem 70%-Pensum erzielten Einkommen von Fr. 4'943.00 ein solches von Fr. 5'650.00 (= Fr. 4'943.00 : 7 x 8) und in der Phase 7, in der sie gemäss Schulstufenmodell 100 % arbeiten könne und müsse, ein solches von - 20 -