Existenzminimum eben – wie bereits erwähnt – zwischen minimal Fr. 3'984.00 und maximal Fr. 4'310.00, ohne dass im vorliegenden Rechtsmittelverfahren – abgesehen von der Prämienerhöhung 2023 – diesbezüglich Fehler oder Änderungen moniert werden. Damit ist von vornherein kein - 19 - Betreuungsunterhalt geschuldet, der auf das familienrechtliche Existenzminimum beschränkt ist (vgl. vorstehende E. 5.1 in fine).